Am Anfang einer Stiftung steht das Gründungsvermögen, die sogenannte Erstausstattung. Diese ist bereits in den ersten 8 Monaten von 156.675 €  auf derzeit 197.000 € angewachsen.

Das Stiftungsvermögen muß grundsätzlich in seinem Bestand erhalten, sicher und möglichst ertragbringend angelegt werden. Dadurch wird ein kontinuierliches und nachhaltiges Arbeiten und Fördern erst möglich. 

Diese wird durch weitere, jederzeit mögliche Zustiftungen erhöht. Zustiftungen werden steuerlich wie eine Spende behandelt.

Die Stadt Herrenberg würdigt das finanzielle Engagement der Stifter  während der beiden ersten Jahre seit Gründung mit einem nicht alltäglichen Bonus: Für zwei Euro aus der Bürgerschaft gibt die Kommune jeweils einen Euro dazu. Höchstgrenze des städtischen Engagements sind 200.000 €.

Hier ein herzliches Dankeschön an die Stadt Herrenberg. Damit wird die noch junge Stiftung nicht nur finanziell, sondern auch ideell unterstützt.