Spenden fließen direkt und zeitnah in Projekte, die den Zweckbestimmungen der Bürgerstiftung entsprechen.
Jede Spende – egal in welcher Höhe – ist hilfreich.
Da die Gemeinnützigkeit unserer Bürgerstiftung ist vom Finanzamt Böblingen anerkannt ist, sind Spenden steuerlich abzugsfähig.
Über die Mittelverwendung entscheiden die Bürger im gewählten Stiftungsvorstand und Stiftungsrat.
Merkmale einer Bürgerstiftung
- Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
- Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann aber auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
- Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden.
- Das Aktionsgebiet der Bürgerstiftung ist geographisch auf das Stadtgebiet ausgerichtet.
- Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei haben alle Bürgerinnen und Bürger, die sich der Stadt verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit, Zustifter zu werden.
- Zustiftungen können durch den Zuwendungsgeber einem einzelnen der in der Satzung genannten Zweckbereiche oder innerhalb derer einzelnen Zielen zugeordnet werden.
- Die Bürgerstiftung sammelt auch Spenden.
Eine Bürgerstiftung verfolgt in der Regel ein breites Spektrum unterschiedlicher Zwecke. - Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
- Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit.
- Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (z. B. Vorstand und Stiftungsrat), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.